Deutsche Geologische Gesellschaft
Die Seite des Präsidenten
Liebe Mitglieder,
erfreuliches ist aus der deutschen Geolandschaft zu vermelden. Die von uns angeregte Gemeinschaftstagung Geo98 aus Anlaß des 150jährigen Bestehens der Deutschen Geologischen Gesellschaft hat zu einer unerwartet großen Zahl von Beitragsanmeldungen geführt, nämlich 860. Die Kollegen, die mit der Sichtung und Organisation dieser Fülle von Vortrags- und Posterangeboten beschäftigt sind, sind kräftig ins Schwitzen geraten. Alle Wünsche konnten leider nicht erfüllt werden. Falls nun nicht Ihre Wünsche berücksichtigt werden konnten, bitte ich angesichts des bisher nie dagewesenen großen Andrangs um Verständnis.
Große Teilnehmerzahlen bedeuten hohe Kosten. Ich möchte daher nachdrücklich den Spendenaufruf unseres Schatzmeisters unterstützen. Helfen Sie auch durch einen finanziellen Beitrag, die Tagung zum Erfolg zu machen.
Ein zweites Ereignis läßt mich für die Zukunft der Deutschen Geowissenschaften hoffen. Wie einigen von Ihnen vielleicht schon bekannt ist, habe ich mich seit einiger Zeit bemüht, ein gemeinsames Auftreten der wissenschaftlichen Gesellschaften „Der Festen Erde“ zu erreichen. Es ist nun gelungen, eine Vereinbarung für eine Konferenz der Vorsitzenden der wissenschaftlichen Gesellschaften der Festen Erde zu erreichen. Es ist dies keine Konkurrenz zur Alfred-Wegener-Stiftung, sondern eine Gruppierung von auf die Feste Erde ausgerichteten Trägergesellschaften der AWS. Der Wortlaut der getroffenen Vereinbarung lautet:
Deutsche Bodenkundliche Gesellschaft, Deutsche Geologische Gesellschaft, Deutsche Geophysikalische Gesellschaft, Deutsche Mineralogische Gesellschaft, Gesellschaft für Geowissenschaften, Geologische Vereinigung und Paläontologische Gesellschaft vereinbaren:
1. Es wird eine Konferenz der Vorsitzenden wissenschaftlicher Gesellschaften der Festen Erde gegründet.
2. Die Konferenz hat das Ziel: geowissenschaftliche Angelegenheiten gegenüber Politik, Wirtschaft und Wissenschaft auf nationaler und internationaler Ebene einheitlich zu vertreten, sowie die Bedeutung der Geowissenschaften in der Öffentlichkeit hervorzuheben und ihre Akzeptanz zu verstärken.
3. Gemeinsame Aufgaben sind insbesondere:
- Darstellung der Bedeutung der Wissenschaften der Festen Erde für die Gesellschaft
- Entwicklung von Leitlinien für die Schwerpunktbildung in Forschung, Lehre und Anwendung
- Erarbeitung von Evaluationsstandards und Strukturvorschlägen
- Personalvorschläge für nationale und internationale Organisationen
- Abstimmung von Tagungsterminen und Planung von gemeinsamen Tagungen.
4. Mitglieder der Konferenz sind die Vorsitzenden der o. g. Gesellschaften oder deren Vertreter. Ein Vertreter der AWS wird als ständiger Gast geladen. Für alle berufsständischen Belange wird eine Abstimmung mit BDG und BVB angestrebt; je ein Vertreter wird als Gast geladen.
5. Die Vertretung der Konferenz erfolgt durch einen Sprecher, der aus dem Kreis der Vorsitzenden für 2 Jahre gewählt wird. Er vertritt die Konferenz im geschäftsführenden Präsidium der AWS.
6. Die Konferenz beschließt auf Antrag den Beitritt weiterer geowissenschaftlicher Gesellschaften.
5. Mai 1998
Nun heißt es, diese Vereinbarung mit Leben zu füllen. Nicht nur die Spitze der Gesellschaft, sondern auch Sie an der Basis sind aufgerufen, die Einheit der deutschen Geowissenschaften voranzutreiben. Ich bitte Sie, mich, den ersten gewählten Sprecher der Konferenz, im Bemühen um die Zukunft der deutschen Geowissenschaften tatkräftig zu unterstützen.
Für die Tagung in Berlin ist ein Aufruf zum gemeinsamen Handeln der Geowissenschaften in Arbeit. Ich bitte Sie, durch Ihre Beteiligung an der Tagung und an der Mitgliederversammlung unser Vorhaben zu unterstützen.
Auf Wiedersehen in Berlin
Ihr
Peter Neumann-Mahlkau
Spendenaufruf
"Berlin 1998
150 Jahre Deutsche Geologische Gesellschaft"
Die für 1998 geplante Festveranstaltung der Deutschen Geologischen Gesellschaft aus Anlaß ihres 150-jährigen Bestehens findet unter dem Motto "150 Jahre Deutsche Geologische Gesellschaft - Geowissenschaften in Ökonomie und Ökologie" am Gründungsort in Berlin statt. Um das Jubiläum in einem gebührenden Rahmen verwirklichen zu können, bitten wir um Spenden unter dem Stichwort "150 Jahre DGG".
"DGG-Aktuell"
Unter diesem Stichwort möchten wir um finanzielle Unterstützung für studentische Mitglieder unserer Gesellschaft bitten (Stichwort: ”DGG-Aktuell”). Hiermit sollen insbesondere Reisekostenzuschüsse zu Tagungen und Exkursionen der Deutschen Geologischen Gesellschaft finanziert werden.
Falls Sie der Deutschen Geologischen Gesellschaft Spenden zu den o.g. Anlässen zukommen lassen wollen, dann überweisen Sie diese unter Angabe des gewünschten Zweckes (Stichwort: 150 Jahre DGG bzw. DGG-Aktuell) auf folgendes Konto der Deutschen Geologischen Gesellschaft:
Dresdner Bank AG
Bankleitzahl: 250 800 20
Konto-Nr.: 101 251 400
bzw. senden einen Verrechnungsscheck mit Angabe des Stichwortes an den
Schatzmeister der Deutschen Geologischen Gesellschaft
Alfred-Bentz-Haus
Stilleweg 2
30 655 Hannover
Aus der Nachrichten-Redaktion
In der letzten Ausgabe (Heft 64) sind einige Mißgeschicke passiert, die wir zu entschuldigen bitten. Der Erscheinungsmonat des Heftes war natürlich April (nicht Januar), und die Telefonnummer von Joachim Gersemann ist inzwischen auch wieder aufgetaucht (0511-643-2725).
Wie bei den vergangenen Ausgaben sind wir auch diesmal von Lesern und Leserinnen auf den einen oder anderen (Druck-)Fehler aufmerksam gemacht worden. Das zeigt uns, daß wir eine aufmerksame Leserschaft haben, bei der wir uns bedanken möchten.
Carmen Heunisch, Hannover
Berichtigung:
Mitgliederbewegung 1997
In Heft 64 wurde über die Mitgliederbewegung im Jahre 1997 berichtet. Leider war beim Umbruch ein bedauerliches Mißgeschick passiert. Zu der auf Seite 6 aufgeführten Liste kam die entsprechende Überschrift abhanden. Dadurch wurde bei einigen Lesern der Eindruck erweckt, diese Liste beziehe sich auf den vorhergehenden Absatz, in dem über das Problem der „Nichtzahler“ bzw. „unbekannt verzogenen Mitglieder“ berichtet wurde. Dies ist jedoch nicht der Fall. Bei den auf Seite 6 abgedruckten Namen handelt es sich um Persönliche und Korporative Mitglieder, die in 1997 unserer Gesellschaft beigetreten sind.
Heinz-Gerd Röhling, Hannover
Aus der Geschäftsstelle
Zur leichteren Verwaltung und Abrechnung der Beiträge bitten wir studentische Mitglieder, jährlich eine Immatrikulationsbescheinigung selbständig an die Geschäftsstelle zu senden (bzw. arbeitslose Kollegen und Kolleginnen eine Bestätigung des Arbeitsamtes). Oft werden uns Statusänderungen gar nicht mitgeteilt, besonders, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wurde.
Bisweilen erreichen uns Anfragen nach den Bankverbindungen der DGG, auf die Mitgliedsbeiträge sowie Spenden überwiesen werden können. Hier sind sie:
Dresdner Bank AG
Bankleitzahl: 250 800 20
Konto-Nr.: 101 251 400
Postbank Hannover
Bankleitzahl: 250 100 30
Konto-Nr.: 967 70-307
Ein Ärgernis ist es für Mitglieder, die aufgrund eines Umzugs plötzlich weder die Nachrichten noch die Zeitschrift zugestellt bekommen, obwohl sie einen Nachsendeantrag gestellt haben. Der häufige Grund: Die Post schickt eine Mitteilung über nicht zustellbare Sendungen an den Absender zurück. Im Falle der DGG wird der Versand sowohl der Nachrichten als auch der Zeitschrift über die Druckerei bzw. den Verlag geregelt. Von dort gelangen diese Adressen dann an die Geschäftsstelle, wo diese Personen dann - aus Kostengründen - vorläufig aus der Versandliste gestrichen werden (siehe auch NDGG 64, S. 5).
Wir möchten Sie daher herzlichst bitten, anstehende Adressenänderungen möglichst umgehend der Geschäftsstelle mitzuteilen, damit es keine Verzögerung bei der Zustellung gibt. Bitte teilen Sie auch Änderungen in Ihrer Bankverbindung mit. Fehlerhafte Abbuchungsversuche kosten unnötig Geld.
Bitte wenden Sie sich bei Änderungen und Fragen an die Geschäftsstelle unserer Gesellschaft. Hier nochmals die Adresse:
Deutsche Geologische Gesellschaft
Stilleweg 2
30655 Hannover
Tel.: (0511)-643-2507
Fax: (0511)643-2695
e-mail: gerd.roehling@bgr.de
Frau Heinrichs ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montags bis Freitags von 745 - 1300 Uhr
Einladung zur Mitgliederversammlung 1998
An die Mitglieder der
Deutschen Geologischen Gesellschaft
Einladung
zur Mitgliederversammlung
der Deutschen Geologischen Gesellschaft
am 07. Oktober 1998 in der TU Berlin
(18:00 Uhr) einladen.
(Raum wird während der Tagung bekanntgegeben)
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
2. Bericht des Vorsitzenden
3. Bericht des Schatzmeisters
4. Bericht des Kassenprüfers
5. Wahl von zwei Kassenprüfern für das Jahr 1999
6. Bericht der Schriftleiter
7. Kurzberichte der Fachsektionen
8. Entlastung von Präsidium und Vorstand
9. Bestätigung der Wahl- und der Geschäftsordnung
10. Hauptversammlungen folgender Jahre
11. Verschiedenes
Es wird um rege Teilnahme gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Neumann-Mahlkau, Krefeld
Präsident
151. Hauptversammlung der Deutschen Geologischen Gesellschaft vom 5. bis 7. Oktober 1999 in Wiesbaden
Die 151. Hauptversammlung der Deutschen Geologischen Gesellschaft wird zusammen mit der dritten internationalen Tagung ihrer Fachsektion Geotopschutz im Kurhaus in Wiesbaden durchgeführt und von den Fachsektionen Hydrogeologie, Ingenieurgeologie, UmweltGeowissenschaften und Geoinformatik mitgetragen werden.
Neben freien Themen will die Tagung insbesondere ein Rahmenthema beleuchten, das wie kaum ein anderes alle geowissenschaftlichen Teildisziplinen zu verbinden vermag: die Archive der Erdgeschichte. Gemeint sind hier diejenigen Bildungen, die in jüngerer Zeit mit dem Begriff „Geotop“ definiert worden sind. Mit einem solchen - in Analogie zum Biotop bezeichneten - „Ort auf der Erde“ werden erdgeschichtliche Bildungen bezeichnet, die Erkenntnisse über die Entwicklung der Erde oder des Lebens vermitteln; sie umfassen Aufschlüsse von Gesteinen, Böden, Mineralien und Fossilien sowie einzelne Naturschöpfungen und natürliche Landschaftsteile.
Berühmte Geotope sind immer wieder geschützt, teils auch technisch gesichert worden. So wurde die Quarztrachytkuppe des Drachenfelses im Siebengebirge bei Bonn bereits 1836 von der preußischen Regierung unter Naturschutz gestellt und ist damit eines der ältesten Naturdenkmale. Wegen ihrer Seltenheit oder Eigenart sind in vielen Fällen Geotope von unwiederbringlichem wissenschaftlichem Wert. Sie sind bevorzugte Studienobjekte für Forschung und Lehre und damit auch nicht selten Ausgangspunkt lebhafter und anregender wissenschaftlicher Dispute. Darüberhinaus sind andere Geotope wegen ihrer Schönheit Anziehungspunkt für die Öffentlichkeit.
Wissenschaftler aller geowissenschaftlichen Teildisziplinen sind eingeladen, ihre neueren Untersuchungen zu Geotopen im In- und Ausland in Vorträgen oder Postern zu präsentieren und zu diskutieren. Daneben sollen offene Fragen zwischen dem klassischen Naturschutz und dem Geotopschutz, dem Geotopschutz und dem Rohstoffabbau erörtert und Möglichkeiten rechtlicher Regelwerke beleuchtet werden.
Die Tagung wird vom Hessischen Landesamt für Bodenforschung ausgerichtet und mit der Unterstützung der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft und dem Hessischen Landesamt für Denkmalpflege durchgeführt. Konferenzsprache ist Deutsch, eine Präsentation in Englisch ist möglich.
Weitere Informationen zur Hauptversammlung können nachgefragt werden unter
„Geotop99 c/o Hessisches Landesamt für Bodenforschung, Leberberg 9, D-65193 Wiesbaden; Tel.: (0611)537245; Fax: (0611) 537327; e-mail: geotop99@hlfb.de“.
Andreas Hoppe, Wiesbaden, Ernst-Rüdiger Look, Hannover & Fritz F. Steininger, Frankfurt am Main
Wahlordnung
zur Wahl des Präsidiums der Deutschen Geologischen Gesellschaft
§ 1
Die Wahl des Präsidiums erfolgt nach Vorgabe der Satzung durch Briefwahl. Dafür setzt das Präsidium in angemessener Frist vor Ablauf der Amtsperiode den Wahltermin fest, bestimmt einen Wahlvorstand und macht dies den Mitgliedern bekannt.
Wahlvorstand
§ 2
Der Wahlvorstand besteht auf dem Wahlleiter und zwei Stellvertretern. Der Wahlvorstand kann weitere Personen zur Erledigung der Aufgaben kooptieren.
§ 3
Aufgaben des Wahlvorstandes sind:
– Einholen und Bekanntmachung der Wahlvorschläge
– Versand der Wahlunterlagen
– Kontrolle der Wahlberechtigung
– Ermittlung, Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Wahlvorschläge
§ 4
Das Präsidium übergibt dem Wahlvorstand rechtzeitig Wahlvorschläge für die einzelnen Positionen des Präsidiums. Alternativvorschläge sind möglich. Zur Bekanntmachung an die Mitglieder ist die Veröffentlichung in den Organen der Gesellschaft spätestens 12 Wochen vor dem Wahltermin ausreichend.
§ 5
Die Mitglieder können bis 8 Wochen vor dem Wahltermin eigene Vorschläge an den Wahlvorstand einreichen.
§ 6
Der Wahlvorstand setzt zusätzlich zum Vorschlag des Präsidiums die zwei von den Mitgliedern am häufigsten genannten Kandidaten auf den Stimmzettel, soweit sie mindestens 30 Nennungen erreicht und nach Rücksprache die Zustimmung bei einer eventuellen Wahl erklärt haben. Nicht berücksichtigte Vorschläge mit zahlreichen Nennungen sollen bei späteren Nominierungen erörtert werden.
§ 7
Die Wahlunterlagen (Wahlaufforderung, Stimmzettel, Wahlumschlag, Wahlbriefumschlag) werden den Mitgliedern mindestens 4 Wochen vor dem Wahltermin zugeschickt. Eine Kandidatenpräsentation kann beigelegt werden.
Wahl
§ 8
Für jede Präsidiumsposition kann nur eine Stimme abgegeben werden. Der Wählerwille muß auf dem Stimmzettel zweifelsfrei erkennbar sein. Eine mehrfache Kennzeichnung für eine Position ist ungültig. Nichtankreuzen bedeutet Enthaltung.
§ 9
Der Stimmzettel ist in den Wahlumschlag zu legen und im verschlossenen Wahlbriefumschlag an den Wahlvorstand zu schicken. Der Wahlbriefumschlag muß spätestens am Tag des Wahltermins beim Wahlvorstand eingegangen sein. Er muß mit dem Absender gekennzeichnet sein, damit der Wahlvorstand die Wahlberechtigung überprüfen kann.
Auszählung der Stimmen und Bekanntmachung
§ 10
Nach Prüfung der Wahlberechtigung werden vom Wahlvorstand die Wahlbriefumschläge geöffnet, die Wahlumschläge entnommen und die Stimmen ausgezählt. Das Ergebnis ist festzustellen und schriftlich niederzulegen.
§ 11
Der Wahlvorstand teilt dem Präsidium und der Mitgliederversammlung das Wahlergebnis mit und veranlaßt die Bekanntmachung in den Organen der Gesellschaft.
Geschäftsordnung
für Präsidium und Vorstand der Deutschen Geologischen Gesellschaft
§1
Sitzungen
Sitzungen des Präsidiums finden je nach Bedarf, aber mindestens zweimal pro Kalenderjahr statt.
Sitzungen des Vorstandes finden mindestens einmal pro Kalenderjahr vor Beginn der Mitgliederversammlung gemeinsam mit dem Beirat statt.
§2
Einberufung der Sitzungen
Zu den Sitzungen beruft der Präsident, bei dessen Verhinderung der erste Vizepräsident, unter Bekanntgabe einer Tagesordnung ein. Die Einberufungsfrist für das Präsidium beträgt mindestens 14 Tage, für den Vorstand mindestens 4 Wochen. Einladungen zu den Sitzungen bedürfen nicht der Schriftform. Eine Sitzung des Präsidiums muß stattfinden, wenn ein Mitglied des Präsidiums dieses gegenüber dem Präsidenten beantragt. Eine Vorstandssitzung muß stattfinden, wenn 3 Vorstandsmitglieder dieses gegenüber dem 1. Präsidenten beantragen.
Anträge auf außerordentliche Zusammenkünfte von Präsidium oder Vorstand bedürfen der Schriftform und sind gegenüber dem Präsidenten einzureichen.
§3
Leitung der Sitzungen
Sitzungen von Vorstand und Präsidium werden vom Präsidenten, bei dessen Verhinderung vom 1. Vizepräsidenten geleitet.
Das Präsidium ist beschlußfähig, wenn es ordnungsgemäß eingeladen ist, und der Präsident oder sein Vertreter sowie mindestens zwei weitere Mitglieder des Präsidiums anwesend sind.
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder des Vorstandes sowie der Präsident oder Vizepräsident anwesend ist.
Die Beschlußfähigkeit muß zu Beginn der Sitzung festgestellt werden.
§4
Aufstellung der Tagesordnung
Der Präsident stellt die Tagesordnung auf. Zu Beginn jeder Sitzung kann die Tagesordnung ergänzt werden.
§5
Abstimmungen
Über jeden Beratungsgegenstand wird gesondert abgestimmt, es sei denn, daß Gegenstände miteinander verbunden worden sind.
Abgestimmt wird durch Handzeichen.
Auf Antrag eines Sitzungsteilnehmers ist geheim abzustimmen.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten.
§6
Protokoll
Über das Ergebnis jeder Versammlung ist ein Protokoll zu führen. Das Protokoll hat den Verlauf der Diskussion (ohne Namensnennung) und das Abstimmungsergebnis festzuhalten.
§7
Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung tritt mit Beschluß des Präsidiums in Kraft. Sie ist der Mitgliederversammlung zur Bestätigung vorzulegen.
Präsidium, Vorstand und Beirat der DGG 1998
Präsidium
Präsident:
Prof. Dr.-Ing. Peter Neumann-Mahlkau, Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen, De-Greiff-Str. 195, 47803 Krefeld; Tel.: (02151) 897-200, Fax: (02151) 897-505, e-mail: neumann-mahlkau@mail.gla.nrw.de
Vizepräsidenten:
Dr. Manfred Dworatzek, RWE-DEA, Überseering 40, 22297 Hamburg, Tel.: (040) 63752085
Prof. Dr. Gerhard Katzung, Universität Greifswald, Fachrichtung Geowissenschaften, Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 17a, 17489 Greifswald, Tel.: (03834) 864560, Fax: (03834) 864572
Prof. Dr. Hubert Miller, Ludwig-Maximilians-Universität, Inst. f. Allgemeine u. Angewandte Geologie, Luisenstraße 37, 80333 München; Tel.: (089) 5203-210, Fax.: (089) 5203293, e-mail: hubert.miller@iaag.geo.uni-muenchen. de
Prof. Dr. Horst D. Schulz, Fachbereich Geowissenschaften FB5 der Univ., Klagenfurter Str., 28359 Bremen; Tel.: (0421) 2183393, Fax: (0421) 2184321
Schatzmeister:
Dr. Heinz-Gerd Röhling, Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung, Stilleweg 2, 30655 Hannover; Tel.: (0511) 6433567, Fax: (0511) 6433667, e-mail: gerd.roehling@bgr.de
Schriftführer:
Claudia Holl-Hagemeier, Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen, De-Greiff-Str. 195, 47803 Krefeld; Tel.: (02151) 897229, Fax: (02151) 897505
Dr. Dieter Stoppel, c/o Geschäftsstelle der DGG, Stilleweg 2, 30655 Hannover; Tel.: (0511) 6432507, Fax: (0511) 6432695
Vorstand
Schriftleiter der Zeitschrift:
Prof. Dr. Herbert Voßmerbäumer, Inst. f. Geologie d. Universität, Pleicherwall 1, 97070 Würzburg; Tel.: (0931) 312567, Fax: (0931) 57705
Schriftleiterin der Nachrichten:
Dr. Carmen Heunisch, Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung, Stilleweg 2, 30655 Hannover; Tel.: (0511) 6432529, Fax: (0511) 6433667, e-mail: carmen.heunisch@bgr.de
Schriftleiter der Schriftenreihe
Prof. Dr. Andreas Hoppe, Hessisches Landesamt für Bodenforschung, Leberberg 9, 65193 Wiesbaden; Tel.: (0611)537336, Fax: (0611)-537327, e-mail: a.hoppe@hlfb.de
Bibliothekar:
Dipl-Geol. Andreas Küppers, GeoForschungs-Zentrum Potsdam, Telegrafenberg A 17, 14473 Potsdam; Tel.: (0331)2881030
Leiter der Fachsektionen:
Geoinformatik
Prof. Dr.W. Skala, Institut für Geologie, Geophysik und Geoinformatik der Freien Universität Malteserstraße 74-100, 12249 Berlin, Tel.: (030) 7792570, Fax: (030) 7752075
Geotopschutz
Dr. Ernst-Rüdiger Look, Niedersächsisches Landesamt für Bodenforschung, Stilleweg 2, 30655 Hannover; Tel.: (0511) 6432487, Fax: (0511) 6433431
Hydrogeologie
Dr. Wilhelm Struckmeier, Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Stilleweg 2, 30655 Hannover; Tel.: (0511) 6433301, Fax: (0511) 6432304
Ingenieurgeologie
Prof. Dr. Edmund Krauter, Forschungsstelle für Rutschungen, Donnersbergstrasse 12, 55129 Mainz; Tel.: (06131)581589, Fax: (06131)593655
Gesellschaft für UmweltGeowissenschaften (GUG)
Dr. Jörg Matschullat, Institut für Umwelt-Geochemie der Universität, Im Neuenheimer Feld 236, 69120 Heidelberg; Tel.: (06221) 546003, Fax: (06221) 545228
Erweiterter Vorstand:
Prof. Dr. Walter Wittke, Lehrstuhl für Grundbau der RWTH, Mies-van-der-Rohe-Str. 1, 52074 Aachen, als Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Geotechnik (DGGT); Tel.: (0241)805 247
Dr. Klaus Hoth, Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Halsbrückerstr. 31a, 09583 Freiberg/Sa., als Vorsitzender der Gesellschaft für Geowissenschaften e.V. (GGW); Tel.: (03731) 294129, Fax: (03731) 22918
Prof. Dr. Hans-Georg Herbig, Geologisches Institut, Zülpicherstr. 49a, 50674 Köln, als Vorsitzender der Paläontologischen Gesellschaft; Tel.: (0221) 4702533, Fax: (0221) 4705149
Beirat
Prof. Dr. Georg Büchel, Institut für Geowissenschaften, Burgweg 11, 07749 Jena, Tel.: (03641) 630210, -630282, Fax: (03641) 630212, e-mail: mip@geo.uni-jena.de
Prof. Dr. W. G. Coldewey, DMT-Gesellschaft für Forschung u. Prüfung mbH, Baugrundinstitut, Franz-Fischer-Weg 61, 45307 Essen; Tel.: (0201) 1721850, Fax: (0201) 1721891
Dr. Wolf-Dieter Karnin, BEB Erdgas und Erdöl GmbH, Riethorst 12, 30659 Hannover; Tel.: (0511) 641-0
Dr. Wolfram Knoth, Geologisches Landesamt Sachsen-Anhalt, Köthener Str. 34, 06118 Halle/S.; Tel.: (0345) 5212105, Fax: (0345) 509910
Dr. Werner Loske, Geologisch-Paläontologisches Institut der Univ., Corrensstr. 24, 48149 Münster; Tel.: (0251) 8333983
Dr. Friedrich Emil Meister, Geologisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern, Pampower Straße 66 - 68, 19061 Schwerin, Tel.: (0385) 6433-900, Fax: (0385) 33555
Dr. Carsten Reinhold, PREUSSAG Energie GmbH, Waldstraße 39, 49808 Lingen (Ems), Tel.: (0591) 612-0, Fax: (0591) 6127
Sabine Roth, Avenue Salentiny Nr. 9, L-9080 Ettelbrück, Luxemburg; Tel.: (00352) 810571
Prof. Dr. Jean Thein, Geologisches Institut der Universität, Nußallee 8, 53115 Bonn; Tel.: (0228) 73 2461, Fax: (0228) 65 3434
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